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Online-Mitschnitte und das Urheberrecht

Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels im Interview bei J!Cast, dem Jura-Podcast

von Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M.

Die Software „flatster“ ermöglicht es, einzelne Wunschtitel im weltweiten Fundus der Internetradios zu finden und dann auch aufzuzeichnen. Damit ist das Programm natürlich ein Dorn im Auge der Musikindustrie. Doch der Versuch, gerichtlich gegen „flatster“ im Wege einer einstweiligen Verfügung vorzugehen, scheiterte jetzt vor dem LG Hamburg. Das Gericht legte der Antragstellerin nahe, den wohl unbegründeten Antrag zurückzuziehen.
Dabei kam es für die Beurteilung entscheidend darauf an, wo die Grenze zwischen der reinen Vermittlung zu einer legalen Privatkopie und einer urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung zu ziehen ist.

Hierüber und über die Aufzeichnung von Fernsehsendungen mittels internetbasierter Aufnahmeprogramme und deren Konflikte mit dem Urheberrecht sprach Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M. mit Laurea Dierking von J!Cast, dem Jura-Podcast Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht. (www.jcast.de)

Den Podcast können Sie hier abrufen:



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