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Newsflash: Erste Ermittlungsfälle gegen User von WinMX
- Nach KaZaa wird offensichtlich jetzt auch gegen User des Mp3-Share Programms WinMX staatsanwaltlich ermittelt-
von Rechtsanwalt Wolfgang Mews
Nachdem das AG Cottbus den ersten deutschen Anbieter von illegalen Mp3-Musik-Daten im Mai 2004 zu einer Geldstrafe von ca. 8.500,00 € verurteilt hatte, ging man noch davon aus, dass die Musikindustrie jeweils große Fische bei den großen Mp3-Plattformen, wie zum Beispiel KaZaa verfolgt. Neu ist allerdings, dass sich die Ermittlungen nun auch gegen kleinere Fische richten, die nur wenige Mp3-Daten oder Filmdateien im Netz rechtswidrig angeboten haben.
Die Gerichte werden wohl in den Fällen von Mp3-Downlaod über Programme wie WinMX oder KaZaa davon ausgehen, dass bereits die Quelle rechtswidrig ist und damit auch die Kopie des Users, der sich das Stück runterläd. Selbst, wenn der User die Original-LP oder CD bei sich im Schrank stehen hat, ist der Download illegal.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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