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EU-Schiedsgericht für Domainstreitigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann zum Schiedsrichter ernannt
Die neuen .eu-Domains sind spätestens seit Anfang des Jahres 2006 in aller Munde. Bei der Registrierung dieser Domains, die durch die Europäische Union ins Leben gerufen worden waren, kam zu einem großen Andrang und es ist nicht verwunderlich, dass zahlreiche Streitigkeiten rund um die heißbegehrten .eu-Domains entflammt sind.
Die Europäische Union und die Registrierungsstelle EURid haben für diese Domainstreitigkeiten eigens ein besonderes Schiedsverfahren eingerichtet. Diese Schiedsverfahren – auch ADR-Verfahren genannt – werden europaweit vor dem Prager Schiedsgericht entschieden (www.adreu.eurid.eu). Bei den dort tätigen Schiedsrichtern handelt es sich um ausgewählte Internetrechtler aus nahezu allen Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Wir freuen uns besonders, dass unser Kollege Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann im Oktober 2006 zum Schiedsrichter am EU-Schiedsgericht für Domainstreitigkeiten ernannt worden ist. Dr. Herrmann war bereits an zahlreichen ADR-Verfahren beteiligt und hat über diese moderne Form der Streitbeilegung, bei der der gesamte Rechtsstreit über eine Online-Plattform ausgetragen wird, diverse Aufsätze veröffentlicht. Die zum Schiedsgericht ernannten Schiedsrichter sind auf der Website des Schiedsgericht abrufbar.
Rechtsanwalt Dr. Herrmann ist somit ab sofort als einer der aus Deutschland ernannten Schiedsrichter für das EU-Schiedsgericht tätig. Selbstverständlich vertritt Dr. Herrmann auch weiterhin Mandanten, die ADR-Verfahren durchführen wollen oder sich über die Erfolgsaussichten beraten lassen wollen.
Permanenter Link zum Dokument: www.aufrecht.de/5060.html
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