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Teure Abmahnungen wegen Filesharing
Interview zu Fragen der Nutzung von Tauschbörsen im Internet
mit Rechtsanwalt Daniel Elgert
Abmahnungen wegen der Nutzung von Tauschbörsen (sog. Filesharing) sind im Bereich des Internet nicht mehr wegzudenken. Täglich erhalten zahlreiche Haushalte Post von Abmahnkanzleien, in denen regelmäßig neben vorformulierten Unterlassungserklärungen horrende Schadensersatzbeträge gefordert werden.
Die Betroffenen, denen
teilweise nur sehr kurze Fristen zur Reaktion gesetzt werden, wissen sich oft
nic
ht anders zu helfen als die geforderten Unterlagen zu unterzeichnen und Schadensersatz zu bezahlen, da nicht immer so kurzfristig kompetenter Rat eingeholt werden kann.
Hiervon kann jedoch nur dringend abgeraten werden! Selbst wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist – was aktuell in vielen Fällen bezweifelt werden muss – so sind doch die geltend gemachten Ansprüche in der konkreten Form vielfach nicht haltbar. Insbesondere sollte auf die Formulierung der Unterlassungserklärung peinlich genau geachtet werden. Auch die Beträge, welche in den Abmahnungen angesetzt werden, sind der Höhe nach oftmals nicht berechtigt.
Sofern man eine Abmahnung erhalten hat, welche offensichtlich unberechtigt ist, so ist es trotzdem wichtig, zu reagieren, da ansonsten schnell eine einstweilige Verfügung durch die abmahnenden Kanzleien erwirkt wird, welche teilweise deutlich schwerer und kostenintensiver wieder aus der Welt zu schaffen ist. Eine erste Reaktion lohnt sich also und kann im Nachhinein viel Ärger ersparen.
Rechtsanwalt Daniel Elgert war zum Thema zu Gast beim ZDF-Magazin „Volle Kanne“ und hatte Gelegenheit, zu diversen Fragen Stellung zu nehmen, so insbesondere:
• Wie funktionieren Tauschbörsen eigentlich?
• Haften Eltern für ihre Kinder, wenn diese Tauschbörsen nutzen?
• Hafte ich, wenn sich Unbekannte Zugang zu meinem Anschluss verschaffen?
• Muss ich eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
• Bin ich verpflichtet, innerhalb der gesetzten Frist auf die Abmahnung zu reagieren?
Das Interview können Sie sich hier ansehen:
Permanenter Link zum Dokument: www.aufrecht.de/6736.html
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