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Werbung mit Schneeballsystemen - Rechtsanwalt Kaumanns bei "Markt" im WDR Fernsehen

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Werbung mit Schneeballsystemen - RA Kaumanns im Interview bei "Markt" im WDR Fernsehen

Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M.,
Fachanwalt für IT-Recht

Die Bewerbung und Teilnahme von Verbrauchern an sogeannten Schneeballsystemen war Gegenstand eines Interviews mit Rechtsanwalt Kaumanns in der Sendung "Markt" im WDR Fernsehen. Anlass hierfür waren Werbeaussagen eines Prepaidkartenanbieters. Anhand dieser Werbeaussagen nahm Rechtsanwalt Kaumanns Stellung dazu, wie sich der zulässige Vertrieb im Multi-Level-Marketing (MLM) vom unzulässigen Absatz in Schneeballsystemen unterscheidet und welche rechtlichen Probleme den Teilnehmern unzulässiger Vertriebssysteme drohen können.

Progressive Kundenwerbung

Vertiebssysteme, die auf der Werbung von und durch Laien aufbauen, sind grundsätzlich nicht verboten. Bestes Beispiel sind z.B. die allseits bekannten Tupperwarenpartys. Davon abzugrenzen ist die unzulässige progressive Kundenwerbung, die sich durch systemtypische Merkmale auszeichnet. Ob ein unzulässiges System vorliegt, muss daher immer anhand des Einzellfalls überprüft werden. Zumeist werden von Unternehmen Laien eingesetzt, um Waren zu vertreiben oder weitere Laien für den Vertrieb zu werben. Den Erstkunden werden besondere Vorteile für Geschäftsabschlüssen mit weiteren Kunden angeboten. Gleiches gilt für wiederrum für diese Neukunden. Typisch ist somit ein Kettenelement, durch welches die Werbung von Stufe zu Stufe einen progressiven Charakter erlangt. Den Teilnehmern wird vermittelt, dass durch das pyramidenartige System durch die unteren Stufen Gewinne von selbst, ohne größere Anstrengungen verdient werden können. Sind die Absatz- und Webemöglichkeiten für die ersten Ebenen noch attraktiv, so setzt mit Fortschreiten des Systems eine steigende Martsättigung- bzw. Verengung ein. In Aussicht gestellte Absatzmöglichkeiten und Gewinne sind somit immer schwieriger, teilweise überhaupt nicht mehr, zu realisieren. Oftmals wird auch ein "Eintrittsgeld" für das Recht zur Teilnahme am Vertriebssystem verlangt.

Opfer werden zu Tätern bzw. zu gewerblichen Absatzvermittlern

Neben der grundsätzlichen Unzulässigkeit eines Schneeballsystems bestehen Probleme insbesondere dahingehend, dass die Teilnehmer des Systems selbst zu gewerblichen Absatzmittlern werden. Durch die Werbung gegenüber und von weiteren Verbrauchern mit der Absicht, z.B. Provisionen zu verdienen, wird der Teilnehmer seinerseits zum Unternehmer. Sofern ein unzulässiges Schneeballsystem vorliegt, kann daher eine wettbewerbsrechtliche und auch strafrechtliche Haftung drohen, s. § 16 II UWG. Es müssen werberechtliche Vorschriften, z.B. beim Betrieb einer eigenen Homepage oder beim Direktmarketing eingehalten werden. Da die Teilnehmer eines solchen Systems gewerblich handeln, sind steuerrechtliche Vorschriften einzuhalten und Gewinne möglicherweise zu versteuern.

Der aktuelle Beitrag des WDR konnte naturgemäß nicht alle Details dieses spannenden Themenkomplexes darstellen. Bei Fragen oder einer rechtlichen Beratung stehen wir Ihnen daher gerne zur Verfügung.

Nachstehend geben wir -wie gewohnt- einen kurzen Ausschnitt des Auftritts im WDR Fernsehen wieder.

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