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Gutscheinportale boomen - Aber da ist Vorsicht geboten für Anbieter und Nutzer - RA Terhaag bei "Aktuelle Stunde" im WDR

Coupon-Anbietern bieten große Chancen aber auch Risiken für Verbraucher und Unternehmer

- Auf beiden Seiten ist Wachsamkeit geboten - 

 "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen
 
<link>mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. -


Immer wieder hört man von Problemen um die großen Gutschein-Anbieter.

Was eigentlich für die eine Seite ein super PR-und Marketing-Tool und die andere Seite eine tolle Schnäppchenmöglichkeit ist, führt immer häufiger auf beiden Seiten zu langen Gesichtern. Nicht selten sind aufgrund einseitiger AGB die Plattformbetreiber die lachenden Dritten.

Jeder Unternehmer der Gutscheinangebote über Groupon, DailyDeal oder ähnliches anbieten möchte, sollte sich diese Zusammenarbeit sehr gut überlegen.Der große Markt bietet genorme Chancen, hat aber auch große Risiken!

Was zunächst nach einer attraktiven Marketingform klingt, kann sich schnell negativ auf das Geschäft auswirken. Denn die Verträge und AGB sind oft einseitig im Interesse der Anbieter formuliert. Wichtig ist, sich Verträge und Allgemeine Geschäfstbedingungen vorher genau anzuschauen, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Besonders wichtig ist hierbei, bei der Angebotserstellung alle wesentlichen Bestandteile des Vertrages, also insbesondere Preis, die genaue Gegenleitstung und Anzahl der zu verkaufenden Gutscheine, schriftlich festzulegen.

Gewerbliche Nutzer dieser Dienste sollten also im Vorfeld genau kalkulieren, wie viele der so genannten Deals sie verkaufen wollen, denn daran müssen sie sich später messen lassen.
Wer zu viele verkauft, kommt bei der Bearbeitung nicht mehr nach, verliert die Lust und damit letztendlich auch die Kunden.

In vielen Vertragsformularen der Anbieter sind Beschränkungen der Deals und Gutscheine überhaupt nicht vorgesehen. Da heisst es im Grunde von vornherein "Finger weg" oder man sollte eine solche explizit versuchen auszuhandeln und die Begrenzung schriftlich festzuhalten.

Wichtig ist möglichst detailiert den Gutschein und die damit versprochene Leistung zu beschreiben. Vermeiden Sie versteckten Kostenfallen! Es gilt das Prinzip der Preiswahrheit und der Preisklarheit, wie sonst auch.

Darauf kann man sich auch als Verbraucher berufen, denn werden plötzlich zusätzliche Kosten gefordert, muss man von dem Vertrag zurücktreten und mühsam sein Geld zurückverlangen.

Wir bekommen naturgemäß als Anwalt häufig nur mit, wenn etwas schief gelaufen ist, von Verbaucherseite haben wir aber auch schon durchaus viel Gutes von den Schnäppchenmöglichkeiten gehört. Hier heisst es einmal mehr: genau hinsehen, alles durchlesen und für später beweissicher machen!

Zur praktischen Bedeutung von Gutscheinportalen durfte Rechtsanwalt und Fachanwalt Michael Terhaag einmal mehr im WDR Stellung beziehen. Diesmal live im Studio der Aktuellen Stunde im Gespräch mit Catherine Vogel.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie hier Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen kurzen Videoausschnitt des Beitrags.

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