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Datenschutz-Skandal: Adresshandel durch Meldebehörden?

Bedenken gegen Melderegisterauskünfte durch Meldebehörden

mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht

Der Datenschutzskandal ist um eine Facette reicher. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte sich in einem Interview dahingehend geäußert, dass er die Auskunftserteilung durch die Meldebehörden für bedenklich halte. Dies hatte umgehend einen Sturm der Entrüstung auf Seiten der Gemeinden und Städte hervorgerufen, die sich keinesfalls in einer Reihe mit dubiosen Adresshändlern sehen wollte.

Der WDR berichtete in seiner Lokalzeit über diese neuen Entwicklungen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M. stand dem WDR in allen Fragen rund um den Datenschutz im Melderegister Rede und Antwort.

Datenschutz im Meldegesetz

Das nordrhein-westfälische Meldegesetz sieht vor, dass jedermann Auskünfte über Dritte im Melderegister einholen kann. Im Wirtschaftsleben ist dies oft unverzichtbar, um so den Wohnort eines säumigen Zahlers herauszufinden.

Die Meldeämter in NRW werden hier auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften tätig und geben Name, Akademische Grade und Anschrift gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr heraus.

Widerspruch hilft nur bedingt

Ein Widerspruch bei den Meldebehörden gegen die Weitergabe hilft hier nur bedingt. Dieser richtet sich nämlich gegen eine gesondert geregelte Weitergabe der Daten an beispielsweise politische Parteien oder Adressbuchverlage.

Nur dort kann im Wege des Widerspruchs verhindert werden, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden.

Ein eher kleineres Problem

Angesichts der Tatsache, dass im Meldewesen nur Name und Anschrift herausgegeben werden, dürfte es sich bei dieser "Gesetzeslücke" um ein eher kleines Problem handeln. Denkbar ist hier eine Erweiterung der gesetzlichen Widerspruchsrechte - man darf hierbei aber auch das notwendige Augenmaß und die Bedürfnisse des Wirtschaftslebens nicht vollständig aus den Augen verlieren.

Bei allen Fragen rund um den Datenschutz beraten wir Sie gerne!

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