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Cyberstalking III: Neue Entwicklungen bei Planetopia berichtet

Cyberstalking Teil 3
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RA´in Ute Rossenhövel bei Planetopia  

Der Gesetzgeber wird aktiv: Kommt bald das Stalking-Bekämpfungsgesetz?  

von Rechtsanwältin Ute Rossenhövel

 

"Was tun gegen Stalker?" beantworteten wir in unserem ersten Teil über das Stalking, praktische Hilfestellungen gaben wir im zweiten Teil.  

Am 18. März 2005 hat nun der Bundesrat beschlossen, den auf Initiative des Landes Hessen erstellten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Stalking-Fällen in den Bundestag einzubringen. Aufgrund des derzeitigen gesteigerten Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit könnte das Gesetz rasch durch das Plenum verabschiedet und vielleicht sogar bereits Mitte dieses Jahres in Kraft treten. Der Entwurf sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für denjenigen vor, der unbefugt und in einer Weise, die geeignet ist, einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen, diesen nachhaltig belästigt, indem er dem anderen fortgesetzt körperlich nachstellt oder ihn unter Verwendung von Kommunikationsmitteln verfolgt, bedroht oder ähnlich schwerwiegende Handlungen vornimmt. Höhere Freiheitsstrafen in schweren Fällen sind ebenfalls vorgesehen.

Auch schon heute kann Stalking zu Gefängnisstrafen führen, etwa über die Straftatbestände der Nötigung und Körperverletzung. Das Opfer muss sich allerdings nicht allein auf Polizei und Staatsanwaltschaft verlassen: Auch zivilrechtlich kann der Täter empfindlich getroffen werden, so zum Beispiel über hohe Geldstrafen oder durch Gerichte angedrohte Ordnungsgelder und Ordnungshaft. 

 

Mit dem Thema beschäftigte sich jüngst auch das Wissenschaftsmagazin PLANETOPIA ONLINE. Hier ein kleiner Ausschnitt...

Wenn Sie selbst Opfer eines Stalkers oder einer Stalkerin sein sollten, holen Sie sich soviel Unterstützung wie nur möglich. Sammeln Sie Beweismaterielien - etwa in einer "Akte". Auch zum heutigen Zeitpunkt ist eine strafrechtliche Verfolgung durchaus möglich. Zivilrechtlich können Sie daneben selbst aktiv werden, etwa mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung - gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe.