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Wettskandal in Deutschland (Teil 2) Schummel-Schiri nennt Hintermänner. Hier ein Update zu den möglichen Folgen...

Der deutsche Wettskandal zieht weite(re) Kreise...

- und ein Ende ist noch nicht abzusehen -

von Rechtsanwalt Michael Terhaag


- Teil 9 unserer Serie zum Glückspiel- und Sportwettenrecht, vgl. Inhaltsverzeichnis, insbesondere zuletzt Rechtsanwalt Michael Terhaag, aber auch Neuigkeiten im Teil 10 - 

Der Skandal-Schiri hat zahlreiche Manipulationen mittlerweile eingeräumt - in Berlin gab es bereits erste Verhaftungen, deutschlandweit zahlreiche Durchsuchungen. [Hier im Videoausschnitt von N24 noch einmal einige allgemeine Erwägungen und Hintergrundinformationen zu deutschen Sportwetten und dem Skandal.] Aber der Fall Hoyzer ist längst nicht abgeschlossen.

Jetzt stellt sich die Frage der konkreten Folgen, wobei sicher noch die weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen abzuwarten bleiben.

Dass sich die Beteiligten den Vorwurf des Betruges gefallen lassen müssen ist wohl klar, interessanter an dieser Stelle finden wir etwaige zivilrechtliche Zahlungsansprüche der Beteiligten.

Schäden dürften den Wettunternehmen selbst eigentlich kaum entstanden sein, da sie Ihre Quoten in der Regel so berechnen, dass Sie unabhängig vom konkreten Spielergebnis Ihren Schnitt mehr oder weniger irgendwie machen. Anders dürften das allerdings geprellte Wetter und Vereine sehen.

Letztgenannte dürfen auf eine gütliche Lösung mit dem DFB hoffen, der sich bislang sehr bemüht zeigt und -wenn auch relativ spät- vergleichsweise offen mit den Vorwürfen und dem Skandal insgesamt umgeht.

Die Wetter hingegen werden zunächst "in die Röhre schauen". Freiwillig gibt ihnen wahrscheinlich niemand etwas. Ihre Möglichkeiten richten sich nach Ihren konkreten Wetten (welches Spiel, aber auch welcher Einsatz), wobei in aller Regel nur die Onlinewetter noch die Möglichkeit haben dürften, an entsprechende Belege über Ihre virtuellen Wettkonten heranzukommen. Der typische Freizeit-Zocker am Kiosk wirft einen vermeintlich erfolglosen Wettschein in der Regel sofort weg.
Aber die Chancen auf Gerechtigkeit stehen aus unserer Sicht nicht schlecht und so haben wir diesbezüglich bereits erste Mandate angenommen.

Verantwortlich zu machen ist sicher der jeweilige Schiedsrichter selbst; sein Verhalten ist als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Spätestens nach dem Paderborn-Spiel, aus unserer Sicht sogar auch schon zuvor, kommt als Mitverantwortlicher aber auch der DFB selbst in Frage, der sicher nicht angemessen und konsequent genug seinerzeit reagiert hat und sich grundsätzlich das Verhalten seines Schiris erst einmal zuzurechnen hat. [vgl. hierzu rechts ein Interview des Westdeutschen Rundfunks]

Möglich ist aber auch ein Vorgehen gegen die diversen Wettanbieter, da diese selbst einräumen, von den Ungereimtheiten als allererste gewusst zu haben. Hierbei dürfte es zunächst eine Selbstverständlichkeit sein, zumindest den Wetteinsatz herauszurücken oder für neue Einsätze zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise könnte sich viel Ärger bereits erledigen.

Grundsätzlich hätten die Wettanbieter -wie jüngst bei einer Zweitligabegegnung geschehen- die manipulierten Spiele allerdings rechtzeitig aus der Wertung nehmen müssen. In Zockerkreisen wird längst behauptet, dass es bereits "die Spatzen von den Dächern pfiffen", dass bei den Hoyzer-Spielen nicht alles mit rechten Dingen zuging. 


Bei so genannten Kombinationswetten sollte ein möglicher Gewinn ohne die Skandalspiele berechnet werden! Hier könnte das Rechtsinstitut der weggefallen Rechtsgrundlage Anwendung finden, dass -nach unserer Einschätzung- zum gleichen Ergebnis führen dürfte. Hätten die Beteiligten vorher gewusst, dass ein Sieger oder gar Ergebnis Sieger bereits feststeht, wäre eine solche Wette sicher nicht angenommen worden. Dieser Fall ist so auch nicht in den AGB geregelt.

Denn zwar regeln die meisten allgemeinen Wettbestimmungen, dass Entscheidungen am "grünen Tisch" für das Wettergebnis keine Rolle spielen und Regressansprüche längst hätten gestellt werden müssen, aus unserer Sicht kann das hier aber nicht gelten! Zum einen ist es fraglich, ob eine solche Regelung den gesetzlichen Bestimmungen zu AGB entspricht und zum anderen sind hiermit nur mögliche Fehlentscheidungen gemeint. Vorsätzliche Manipulationen lassen sich u.E. auf diese Weise nicht ausschließen.

Wir halten Sie informiert und stehen für Fragen gern zur Verfügung. Aktuelle Entwicklungen s. hier.