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Gefährdet Bloggen den Arbeitsplatz?

Weblog und Arbeitsrecht

von Rechtsanwältin Ute Rossenhövel


Soeben in der Handakte gelesen: In den USA sei eine Bloggerin wegen der Inhalte ihres Weblogs gekündigt worden.
Abwegig hier in Deutschland? So weit entfernt ist die Möglichkeit leider nicht.

Zwar dürften 99% aller Blog-Inhalte unproblematisch und für den Arbeitgeber uninteressant sein. Der ein oder andere Eintrag könnte jedoch auch in Deutschland begründeten Anlass zur Beanstandung geben. Die Gründe können vielfältig sein. Problematisch sind zum Beispiel Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen, wenn diese wiedererkennbar sind; Zudem die Veröffentlichung von Unternehmens-Know-How oder von sonstigen internen Vorgängen, die an sich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen könnten. Oder aber, unabhängig vom Inhalt des Weblogs, die übermäßige oder unerlaubte Nutzung desUnternehmens-Rechners im Büro zum Bloggen bzw. Blog-Lesen.

Soweit bekannt, gab es einen solchen Fall zum Glück in Deutschland noch nicht vor den Arbeitsgerichten. Auch dürfte eine sofortige fristlose Kündigung nur in den seltensten Fällen zulässig sein - zunächst könnte, wenn überhaupt, nur eine Abmahnung als "Gelbe Karte" fallen. Und selbst gegen diese dürften die Verteidigungsaussichten recht gut sein.



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