Sie haben eine Abmahnung erhalten? Man fordert Sie auf, eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Kosten abzugeben? Sie benötigen Hilfe von einem spezialisierten Rechtsanwalt?
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für IT-Recht helfen Ihnen im Falle einer Abmahnung und zeigen Ihnen, wie Sie eine einstweilige Verfügung vermeiden können.
Abmahnung – was tun?
Abmahnungen sind im Bereich des Internets und der Neuen Medien sehr verbreitet. Meistens wird man von einem Konkurrenten, einem Verbraucherschutzverein oder einem Wettbewerbsverein auf ein angeblich rechtswidriges Verhalten hin gewiesen und wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bereits für die Abmahnung selbst werden Kosten verlangt und für den Fall, dass man keine Unterlassungserklärung abgibt, wird eine einstweilige Verfügung angedroht.
Wir empfehlen, sich im Falle einer Abmahnung stets rechtlich beraten zu lassen. Abmahnungen und die geforderten Unterlassungserklärungen sind häufig teilweise oder im Ganzen unberechtigt und es besteht keine Verpflichtung, die vorgegebene Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen zu müssen. Auch gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen (insbesondere Serien- und Massenabmahnungen) kann man sich wehren. Häufig sind die angeforderten Kosten der Abmahnung überhöht und es gibt vielerlei taktische Optionen, auf eine Abmahnung zu reagieren.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit Abmahnungen. Sämtliche unserer Anwälte sind auf Abmahnungen aus dem Bereich des Internets und der Neuen Medien spezialisiert und können Ihnen helfen, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Erste Hilfe im Falle einer Abmahnung oder einer Vertragsstrafe
In den allermeisten Fällen empfehlen wir, die Abmahnung und die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten von einem unserer spezialisierten Anwälte überprüfen zu lassen. Für die erste Hilfe vor der Kontaktaufnahme zu uns, geben wir Ihnen folgende Tipps: - Notieren Sie sich den Eingang des Schreibens, mit dem Sie die Abmahnung erhalten haben. Halten Sie auch fest, auf welchem Wege (E-Mail, Telefax, Einschreiben, etc.) Sie die Abmahnung erhalten haben.
Die Abmahnung enthält eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Beachten Sie unbedingt diese Frist und informieren Sie rechtzeitig Ihren Rechtsanwalt. Ruhe bewahren: Unterzeichnen Sie nicht voreilig die geforderte Unterlassungserklärung, sondern lassen die Abmahnung auf ihre Berechtigung hin von einem Fachmann überprüfen.
Typische Abmahnungen im Internet und in den Neuen Medien
Typische Fälle von Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen:
- Abmahnungen im Internet
- Abmahnungen an Website-Betreiber
- Abmahnungen an Internetshops
- eBay-Abmahnungen / Powerseller Abmahnungen
- Abmahnungen wegen AGB´s
- Abmahnungen wegen Widerrufsrecht und Rückgaberecht
- Abmahnungen wegen Versandkosten
- Abmahnungen aus dem Bereich des Markenrechts
- Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht (UWG)
- Google-Adwords und Google-Adsense Abmahnungen
- Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
- Copyright-Abmahnungen
- Abmahnungen wegen nachgeahmten Text
- Abmahnungen wegen Fotos
- Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing
- Fehlerhafte Mehrwertsteuerangaben bei der Angabe des Preises
- Abmahnungen wegen Impressum und Fehlern in der Anbieterkennzeichnung
- Massenabmahnungen und Abmahnwellen
- Abmahnungen wegen Testergebnissen und Stiftung Warentest
- Abmahnungen wegen Batterieverordnung
- Abmahnungen wegen Elektrogesetz / ElektroG
- Abmahnungen wegen Textilkennzeichnungsgesetz
- Abmahnungen bei Amazon
- Abmahnungen wegen Rückgabebelehrung
- Abmahnungen wegen Preisangabenverordnung
- Abmahnungen wegen Wertersatzklauseln
- Abmahnungen wegen unzulässiger Werbeversprechungen
- Abmahnungen wegen Metatags und Adwords
- Abmahnungen wegen Domains
- Abmahnungen wegen Bildern und Webdesign
- Jugendschutz- und Datenschutz-Abmahnungen
- Abmahnungen wegen illegaler Links
Weitere Informationen zu den häufigsten Abmahngründen im Internet finden Sie auch hier.
Beiträge und Urteile zu Abmahnungen
Bitte beachten Sie auch die Beiträge unserer Anwälte zu aktuellen Abmahnwellen sowie unsere Urteilssammlung zum Gewerblichen Rechtschutz und Onlinerecht, die zu den umfangreichsten Urteilssammlungen auf diesem Gebiet zählt.
Einstweilige Verfügung erhalten?
Übrigens: Auch wenn Sie bereits nach einer vorherigen Abmahnung eine einstweilige Verfügung vom Gerichtsvollzieher zugestellt bekommen haben, ist es noch nicht zu spät. Sie sollten von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, ob die vorausgegangene Abmahnung und die einstweilige Verfügung berechtigt waren und ob sich ein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung lohnt.
Achtung: Auch nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung müssen Sie noch aktiv reagieren, um weitere Kosten, die durch ein anschließendes Klageverfahren entstehen können, zu vermeiden. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Typische Versender einer Abmahnung
Aufgrund unserer jahrelangen Beratungspraxis in diesem Bereich sind uns eine Vielzahl der typischen Abmahnungen und typischer Abmahner bekannt und durch unsere aktuellen Beratungen sind wir stets auf dem Laufenden, welche Abmahnungen aktuell versendet werden.
Abmahnung und einstweilige Verfügung – was nun?
Wenn Sie Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach oder schicken Sie uns eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Falls Sie unser E-Mail-Formular nutzen möchten, klicken Sie einfach hier.
Über die Kosten unserer Beratungsleistungen klären wir Sie zu Beginn des Telefonats gerne auf oder teilen Ihnen diese per E-Mail auf Anfrage hin gerne mit.
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