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Umlaut-Domains: Neue Chancen, Neues Risiko

Umlaut-Domains: Neue Chancen, Neues Risiko ...Beachtenswertes bei der Registrierung von Umlaut-Domains

von Rechtsanwalt Wolfgang Mews

In diesem Jahr steht wohl die Einführung der so genannten IDN-Domains (internationalisierten Domains) vor der Türe. Für die Topleveldomains .de, .at, .ch, .info wird es dann möglich sein, Domains mit den Umlauten „ä“, „ö“ und „ü“ zu registrieren. Die Einführung wird jedoch nicht nur Gutes bringen, sondern ähnlich wie in der „Gründerzeit“ bei vielen den Ehrgeiz wecken, möglichst wohlklingende Domains zu erhaschen.

Bei dem Wettstreit um die Registrierung der Umlautdomains spielen die Sammler und die Rechteinhaber gegeneinander. Der Sammler sollte sich klar machen, dass auch weiterhin die Kennzeichenrechte der Inhaber wirken. Der neue private Inhaber der Domain „KüppersKölsch.de“ würde dann sicherlich mit der Markeninhaberin Ärger be- kommen. Eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wird die regelmäßige Folge sein. Von den dann entstandenen Kosten soll mal keine Rede sein.

Für Kennzeicheninhaber (Markenrechte, Geschäfts-zeichen und ´Namens-rechte´) mit Umlauten führt jetzt durchaus die Strategie „Angriff ist die beste Verteidigung“ zu einer schnellen Beruhigung der Situation. Mit einem Anschreiben an die größten Provider, kann der Inhaber der Rechte schon jetzt den Registrierungswahn der Sammler bremsen. Die Provider würden dann unter Glaubhaftmachung der Kennzeichenrechte darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Konnektierung der Domain „müllermilch.de“ rechtliche Schritte nach sich ziehen wird.

Bei generische Domains, wie etwa „kuechen.de“, wird wohl das alte Motte gelten „first comes, first served“. Es wird lediglich unter engen Umständen möglich sein, Ansprüche aus dem UWG gegen den neuen Nutzer von „küchen.de“ geltend zu machen.

Durch die jetzt mögliche Registrierung von etwa einer Million zusätzlicher Internetadressen, wird dennoch nicht jede Streitigkeit im Vorfelde zu regeln sein. Hier sollte auch kurzfristig eine geeignete Strategie zur Durchsetzung der eigenen Rechte erarbeitet werden.

Jetzt ist die Zeit für die Inhaber von Kennzeichenrechten, den Schutz ihrer Rechte in die richtigen Bahnen zu leiten. Ob dies vorab per Providerinformation oder durch Erarbeitung einer erfolgsversprechenden Strategie geschehen soll, wäre rechtzeitig vor Vergabe der IDN-Domains zu prüfen.

 

UPDATE:

Seit Anfang März können die neuen Umlaut-Domains in Deutschland und der Schweiz registriert werden. Durch den Reiz des Neuen getrieben sind jedoch offensichtlich wieder "Gründerzeit" ähnliche Zustände eingetreten. Die ersten Streitfälle von Kennzeichenrechtsinhabern und solchen, die meinen Kennzeichenrechte zu besitzen, liegen schon vor.

Ende März wird das gleiche Gerangel um die besten Domain in Österreich beginnen...mal schauen was geht.