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Einstweilige Verfügung

Einstweilige Verfügung

Sie haben eine Einstweilige Verfügung erhalten oder wollen einen Anwalt mit der Erwirkung einer gerichtlichen Verfügung beauftragen?

Die einstweilige Verfügung kommt in der Regel nach einer Abmahnung dann ins Spiel, wenn der aufgrund seines möglicherweise rechtswidrigen Verhaltens Abgemahnte sich geweigert hat, die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fristgemäß abzugeben.

Es handelt sich dabei um eine gerichtliche Entscheidung, die im Eilverfahren – häufig innerhalb weniger Stunden oder Tage – erlassen wird und dem Antragsgegner das gerügte Verhalten untersagt. Die einstweilige Verfügung kann somit durchaus als „rote Karte“ bezeichnet werden.

Einstweilige Verfügungen kommen besonders häufig in folgenden Bereichen vor:

Für den Fall, dass Ihre Konkurrenz sich nicht an die Spielregeln des Wettbewerbs hält, stehen wir Ihnen bei der Einleitung der erforderlichen Schritte gern unterstützend zur Seite.

Abwehr unberechtigter Abmahnungen - kompetente Beratung durch Rechtsanwalt

Aber auch der nicht seltene Fall der Abwehr unberechtigter Abmahnungen zählt zu unseren Kernkompetenzen. Auch hier gibt es eine Vielzahl möglicher taktischer Varianten – von der Schutzschrift bis zur negativen Feststellungsklage.  Auch wenn Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung zugestellt wurde, ist das Kind damit noch nicht zwingend in den Brunnen gefallen. Hier prüfen wir gern für Sie, ob die Einlegung eines Widerspruchs Aussicht auf Erfolg hat.

Typische einstweilige Verfügungen im Internet und den Neuen Medien

Typische Konstellationen, in denen einstweilige Verfügungen eine wichtige Rolle zur schnellen Durchsetzung von Rechtspositionen spielen, sind:

Wegen der in diesen Bereichen regelmäßig hohen Eilbedürftigkeit, ist neben der Fachkompetenz auch eine schnelle Hilfe und Unterstützung ohne Wartezeiten für uns eine Selbstverständlichkeit.