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Monsterbacke vor dem EuGH - Streit über gesundheitsbezogene Angaben

Werbung für Lebensmittel - Au Monsterbacke!

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann

In einem aktuellen Urteil beschäftigt sich der EuGH erneut mit der Werbung für den Quark "Monsterbacke". Die Aussage "so wichtig wie das tägliche Glas Milch" sei demnach unzulässig, da sie, so das Gericht, "falsche Hoffnungen wecke".

Immer wieder die gesundheitsbezogenen Angaben

Die Problematik stellt sich immer wieder bei Werbung für Lebensmittel oder ähnliche Konsumgüter. Für bestimmte Geschäftsbereiche gelten besondere Regeln, welche Angaben zu machen sind. Insbesondere die Health-Claims-Verordnung überträgt Werbenden bestimmte Pflichtangaben, die sie machen müssen. Anderenfalls droht das Risiko, von Konkurrenten abgemahnt oder gar gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Ebenso ist allerdings auch wichtig, welche Angaben auf Verpackungen gemacht werden.

Besonders interessant waren dazu in letzter zeit auch die langen Streitigkeiten über Werbung für Alkoholika. Wir hatten hier über Wein, Bier und auch Wodka berichtet. Hochprozentig können dabei besonders die Kosten sein, wenn es zu Verstößen kommt.

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