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Urheberrecht – Tauschbörsen im Visier der Fahnder

Urheberrecht – Tauschbörsen im Visier der Fahnder

Ermittlungsverfahren gegen 3.500 Nutzer der Tauschbörse eDonkey

von Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M.

- vgl. hierzu auch den ersten Teil und zweiten Teil des Beitragsreihe zum Urheberrecht -

 

Für einige unbedarfte Tauschbörsennutzer dürfte es ein böses Erwachen geben – in einer bundesweiten Aktion wurden 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte insgesamt rund 3500 Verdächtige ins Visier genommen, die in der Internettauschbörse eDonkey bis zu 8000 Dateien zum Tausch bereitgestellt hatten. Gegen dieses unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschütztem Material wurde nun nach einem entsprechenden Strafantrag ermittelt.

Mit diesem Vorgehen haben die Behörden nochmals bekräftigt, dass auch ohne die anstehende zweite Novellierung des Urheberrechts durchaus eine Strafbarkeit auf Seiten der Nutzer gegeben sein kann. Denn allein durch die technische Ausgestaltung der Tauschbörsenprogramme ist jeder Nutzer, der Material aus Tauschbörsen bezieht gleichzeitig auch Anbieter entsprechenden Materials. Diese öffentliche Zugänglichmachung ist im Urheberrechtsgesetz sodann auch mit Strafe bedroht.

Die anstehende Neuregelung zielt nun darauf ab, auch den reinen Download aus Tauschbörsen zu untersagen und unter Strafe zu stellen. Nach Ansicht des Gesetzgebers soll es offensichtlich sein, dass das Material in Tauschbörsen aus rechtswidrigen Quellen stammt.

Wie sollen sich also die nun ins Visier der Ermittlungsbehörden geratenen Nutzer verhalten? Oftmals sind sie sich Ihres Tuns doch nicht so bewusst gewesen und werden nun mit einer Hausdurchsuchung überrascht. In jedem Falle wird wohl mit einer Vorladung zur Polizei zu rechnen sein. Denn nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden gegen alle Nutzer auch entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hier gilt es, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Auch wenn die Musik- und vor allem die Filmindustrie damit werben, dass alle Raubkopierer Verbrecher seien, bedeutet ein solches Ermittlungsverfahren keineswegs eine Gefängnisstrafe. Nach einer Einsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte kann die Rechtslage oftmals bereits sehr zuverlässig beurteilt werden. Sollten Sie hier Hilfe benötigen, sprechen Sie uns an!