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Redtube wehrt sich mit Erfolg gegen unberechtigte Streaming-Abmahnungen

Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen The Archive AG

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. -
Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz & IT-Recht

Zum Beschluss des LG Hamburg vom 19. Dezember 2013; 310 O 460/13

Das Streaming-Portal Redtube hat im Zuge der Ende letzten Jahres die Republik überschwemmenden Abmahnwelle im Dezember letzten Jahres eine Abmahnwelle gegen The Archive AG erwirkt. Darin wird dem Unternehmen verboten, wegen Streamings auf redtube.com in der bis dahin bekannten Form abzumahnen. Der Beschluss hierzu ist nun im Volltext bei uns verfügbar. Wir haben uns einmal genauer angeschaut, wie das Landgericht Hamburg hierzu argumentiert - denn hieraus ergeben sich auch aufschlussreiche Erkenntnisse, wie sich auch der Portalbetreiber gegen geschäftsschädigendes Verhalten zur Wehr setzen kann.

Vorgeschichte: Die Redtube-Streaming-Abmahnungen

Die Geschichte hat einen pikanten Hintergrund: Ende letzten Jahres wurde eine Abmahnwelle bekannt, mit der vermeintliche Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht wurden. Das Besondere daran war zum einen, dass es sich um die erste Abmahnung wegen Streamings handelt - zum anderen aber auch, weil es sich ausschließlich um Streaming von Porno-Filmen auf Redtube handelte. Außerdem wurden verschiedene Details bekannt, die an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens sowohl der vermeintlichen Rechteinhaber als auch der für diese beteiligten Rechtsanwälte starke Zweifel aufkommen ließen.

In der Folge spielte sich die Diskussion zumeist darum ab, inwieweit sich betroffene Redtube-Nutzer gegen die Abmahnungen zur Wehr setzen könnten. Anfang diesen Jahres wurde schließlich ein Beschluss des LG Köln bekannt, laut dem die Auskunftsverpflichtung bezüglich der ermittelten IP-Adressen Anschlussdatenrechtswidrig war. Hiervon abgesehen war jedoch auch Redtube betroffen: Die Portalbetreiber mussten nämlich damit rechnen, dass sie viele Abgemahnte als Nutzer verlieren würden. Deshalb beantragten sie vor dem LG Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Verbot, Abmahnungen in dieser Form auszusprechen.

LG Hamburg: Abmahnungen gefährden Kundenbeziehungen

Das Landgericht bestätigte Redtube teilweise und erließ die einstweilige Verfügung. Der maßgebliche Grund dafür: Die Abmahnungen seien jedenfalls in der Form unberechtigt und gefährden die Geschäftsbeziehung zwischen Redtube und seinen Nutzern. Dies stelle aber wiederrum eine rechtswidrige Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Das Gericht nahm hier allerdings mit keinem weiteren Wort zu den vielen Fragen Stellung, ob überhaupt abmahnfähige Urheberrechtsverletzungen beim Streaming vorliegen oder auch ob es sich um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen handele. Maßgebliche Begründung des Gerichts war vielmehr, dass in der Abmahnung ein viel zu weitreichendes Unterlassungsbegehren gestellt wurde - nämlich jedes Streaming. Dies schließe aber jede Form von Streaming mit ein - also auch bei Filmen, die aus einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammten. Außerdem werde in den Abmahnungen nicht begründet, weshalb der jeweils Abgemahnte hätte erkennen müssen, ob es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handele. Eine einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwälte erließ das Gericht jedoch nicht, da nach seiner Ansicht diese nur in Wahrnehmung der Rechte der Auftraggeber handelten.

Unberechtigte Schutzrechtsermahnungen - großer Schaden für Seitenbetreiber

Redtube ist vielleicht in diesem Fall gut weggekommen, weil möglicherweise die Besucherzahlen sogar noch angestiegen sind. Trotzdem verdeutlicht dieser Fall die Brisanz recht gut: für andere Seiten kann ein derartiges Vorgehen schnell auch mal existenzgefährdend sein. Insoweit bekommt diese Angelegenheit auch eine weitere Komponente, nämlich ob sich die Abmahner sogar schadensersatzpflichtig gemacht haben.

markenrecht rechtsanwalt düsseldorfFür Seitenbetreiber zeigt dieses Beispiel besonders eindringlich, dass Angriff manchmal auch die beste Vertreidigung sein kann. Um den Missbrauch derartiger Schutzrechtsverwarnungen zu unterbinden und den eigenen Geschäftsbetrieb und die Seite zu schützen, sollte möglichst frühzeitig gehandelt werden. An dieser Stelle kommt eine kompetente anwaltliche Beratung ins Spiel. Wenn Sie sich ebenso mit einer derartigen Gefahr für Ihren Webauftritt konfrontiert sehen, können wir Ihnen gerne unsere langjährige Erfahrung und die darauf aufbauende Erfahrung anbieten.

Sprechen Sie uns also gerne an, wenn wir Ihnen weiter helfen können!