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Großes Medieninteresse zum Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs

Großes Medieninteresse zum Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs

Das Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. März 2016, Az. VI ZR 34/15) hat auch in den Medien hohe Wellen geschlagen. Die Rechtsanwälte Dr. Volker Herrmann und Michael Terhaag, LL.M. wurden zu der Entscheidung und den Auswirkungen vielfach zitiert und interviewt. Auf dieser Seite zeigen wir eine Auswahl der Medienauftritte zu dem Thema.

Weitere Informationen zum Urteil selbst bekommen Sie an dieser Stelle.

Auch haben wir für Sie ein FAQ zum richtigen Umgang mit Jameda-Bewertungen zusammengestellt.

 

Live-Interview im WDR bei der Sendung „Servicezeit“

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann war live zu Gast im Studio der WDR-Sendung „Servicezeit“. Im Interview erklärt er das Urteil des Bundesgerichtshofs und die Auswirkungen für Jameda, Ärzte und Verbraucher. Ausschnitte aus dem Interview können Sie an dieser Stelle sehen.

                                             

 

Interview bei „WDR aktuell“

Der WDR drehte außerdem für seine Sendung „WDR aktuell“ ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann in unseren Kanzlei-Räumen. Mit einem kurzen Statement erklärte der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, warum das BGH-Urteil richtungsweisend sein dürfte.

                                             

 

Zitate in einem bundesweit veröffentlichten Artikel der „dpa“

Die Deutsche Presse Agentur (dpa) zitiert Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann zum Urteil: "Wir schweben nicht mehr im luftleeren Raum." Der Artikel erschien bundesweit unter anderem in den Online-Ausgaben von Süddeutsche Zeitung, DIE ZEIT, Rheinische Post, STERN, WAZ, Computer BILD, Apotheke Adhoc, Berliner Morgenpost sowie den Fernsehsendern N24 und RTL.

 

SPIEGEL Online zitiert Kanzlei

Auch das Nachrichtenportal SPIEGEL Online hat über die BGH-Entscheidung berichtet - und zitiert unsere Kanzlei.

                                      

Den vollständigen Artikel können Sie an dieser Stelle lesen.

 

Urteils-Kommentar in der Fachzeitschrift "Wettbewerb in Recht und Praxis"

Die Rechtsanwälte Dr. Volker Herrmann und Christian Schwarz haben das BGH-Urteil in der Fachzeitschrift "Wettbewerb in Recht und Praxis" (WRP 2016, 736) unter die Lupe genommen und kommentiert. Den Artikel können Sie an dieser Stelle lesen.

                                             

 

Gastbeitrag im "Rheinischen Zahnärzteblatt"

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet mit einem ausführlichen Gastbeitrag im "Rheinischen Zahnärzteblatt" (Ausgabe 4, 2016) über das BGH-Urteil und seines Auswirkungen für Zahnarzt-Bewertungen im Internet. Den Artikel können Sie <media 6953 _blank - "TEXT, Jameda-Beitrag-VH-Rheinisches-Zahnaerzteblatt-4-2016, Jameda-Beitrag-VH-Rheinisches-Zahnaerzteblatt-4-2016.pdf, 236 KB">an dieser Stelle lesen</media>.

 

Interview bei „Volle Kanne“ im ZDF

Die Reporter vom ZDF kamen für einen kurzen Dreh in unsere Kanzleiräume. Für die Sendung „Volle Kanne“ gab Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ein Interview zum neuen Jameda-Urteil. Einen Ausschnitt aus der Berichterstattung sehen Sie an dieser Stelle.

                                       

 

Interview bei WDR.de

Rechtsanwalt Michael Terhaag hat dem Online-Portal des Senders WDR ein Wortlaut-Interview gegeben: "Es ist natürlich schon gravierend, weil der BGH damit die Prüfungspflichten von allen Bewertungsportalen verändert." Das Gespräch können Sie an dieser Stelle nachlesen.

                                                 

 

Einschätzung beim Fachmagazin "Zahnärztliche Mitteilungen"

Das Fachmagazin "Zahnärztliche Mitteilungen", herausgegeben von der Bundeszahnärztekammer, berichtet in der Ausgabe 6/2016 ebenfalls über die Entscheidung aus Karlsruhe - mit einer Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann: "Nun ist besser gewährleistet, dass die Bewertungen auf einer Grundlage beruhen. Die Fake-Bewertungen gehören hoffentlich der Vergangenheit an." Den Artikel lesen Sie an dieser Stelle.

                                                

 

Zitate bei "Medscape"

Das Medizinportal Medscape berichtet ebenfalls über die Entscheidung - und zitiert Rechtsanwalt Michael Terhaag: „Die Position der Ärzte, sich gegen etwaige Falschbewertungen zu erwehren, ist durch den BGH gestärkt worden." Den Artikel können Sie an dieser Stelle vollständig lesen.