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„Ritter Sport“ springt im Quadrat – Niederlage gegen Milka im Schokoladenstreit vor dem OLG Köln

„Ritter Sport“ springt im Quadrat – Niederlage gegen Milka im Schokoladenstreit vor dem OLG Köln

- von Rechtsanwalt
und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Michael Terhaag, LL.M.

RAe Terhaag & Partner Düsseldorf aufrecht.de

Die Klage der Inhaberin der Marke „Ritter Sport“ gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH als Inhaberin der Marke „Milka“ wurde vom Berufungsgericht abgewiesen. Zwischen den quadratischen Schokoladentafeln bestehe nach Ansicht der Kölner OLG-Richter keine Verwechslungsgefahr. (Urt. v. 03.04.2012 - Az. 6 U 159/11).

RAe Terhaag & Partner Düsseldorf aufrecht.de

 Worum ging es?

Die quadratischen Schokoladentafeln von Ritter Sport, die seit Jahrzehnten auf dem Markt vertrieben werden, sind vermutlich jedem bekannt. Seit zwei Jahren ist nun auch Milka mit einem ähnlichen Format auf dem Markt vertreten. Dem Mitbewerber Kraft (Milka) gefiel dies nicht und er klagte auf Unterlassung und Schadensersatz. Nachdem er damit in der ersten Instanz Erfolg hatte, änderte nun das Berufungsgericht die Entscheidung des Landgerichts ab und wies die Klage damit vollumfänglich ab.

Das OLG stützt sich bei der Entscheidungsfindung auf Verbraucherumfragen, nach denen zwar der weit überwiegende Teil der Konsumenten eine quadratische Schokoladentafel mit Seitenlaschen als ein Ritter Sport Produkt erkenne. Allerdings bestehe weder eine Verwechslungsgefahr noch eine Gefahr der Verwässerung der Klagemarke. Denn in diesem Fall würden die Tafeln weniger durch ihre Form charakterisiert als vielmehr durch die Milka-typische Farbe Lila und den entsprechenden Schriftzug geprägt. Dadurch erkenne der Verbraucher, dass es sich trotz einer ähnlichen Form um ein Milka-Produkt handele.

Hinzu komme, dass die quadratischen Milka-Tafeln in einer verbundenen Doppelverpackung enthalten seien, sodass nach  außen ein Rechteck wahrnehmbar ist. Durch die Aufschriften „Für Mich/Für Dich“, „“Für Jetzt/Für Später“ und „1. Halbzeit/2.Halbzeit“ trete die quadratische Grundform der beiden Packungshälften weiter zurück.

Anwalt Düsseldorf Markenrecht Schokolade

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Die neuen Milka Schokoladentafeln

Zudem würde nur ein zu vernachlässigender Anteil der befragten Verbraucher die Milka-Tafeln mit den Ritter Sport-Tafeln in Verbindung bringen.

Fazit

Die Entscheidung zeigt, dass eine bestehende Marke keinen allumfassenden Schutz genießt, wenn Mitbewerber mit ähnlichen Produkten und Verpackungen auf den Markt kommen, die nicht einfach nur 1:1 kopiert sind. Es sind stets die Feinheiten jedes Einzelfalles zu prüfen. Die kleinen Unterschiede in der Verpackung beispielsweise können den Ausschlag geben, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. In diesem Fall hat die Beklagte sogar noch von ihrer eigenen Farbmarke „Lila“ (für Schokoladenprodukte) profitiert, durch die der Verbraucher sofort erkenne, dass es sich um ein Produkt aus dem Hause „Milka“ handele.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Fachanwälte gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

Dass eine bloße Ähnlichkeit für den Schoko-Monopolisierungswahn nicht ausreicht, sehen Sie erfreulicherweise auch an diesen Entscheidungen:

Rocher-Urteil

Bounty-Urteil