×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Markenrecht
/
R im Kreis Trademark TM und C im Kreis

R im Kreis ®, Trademark TM und C im Kreis ©

Vorsicht bei der Nutzung dieser Symbole

- Ein Beitrag von Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann -

Websites, Kataloge und Broschüren sind bei den Firmen- und Produktnamen mit den Symbolen ® (Registered) oder TM (Trademark) gespickt. Die eigen Marke ist nicht nur rechtlich geboten, sondern gehört auch zum guten Ton eines gelungenen Internet- und Produktauftritts. Am unteren Ende einer Website findet sich zudem vielfach ein © (Copyright).

Häufig werden bei der Verwendung dieser Symbole aber Fehler gemacht und es landet eine kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Briefkasten. Wann ist die Verwendung dieser Zeichen zulässig und wo sind die rechtlichen Grenzen der Zulässigkeit?

Das Copyright-Zeichen ©

Das ©, zumeist verbunden mit einer Jahreszahl, stellt einen Hinweis darauf dar, dass für das Werk Urheberrechte in Anspruch genommen werden. Wer also beispielsweise ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie eine Software, eine Datenbank, ein Musikstück, ein Foto oder eine Website erstellt hat, signalisiert mit dem ©, dass er Urheber dieses Werkes ist und hierfür Urheberrechtsschutz in Anspruch nimmt. Kritisch ist es, wenn man dieses Zeichen verwendet, aber tatsächlich gar nicht der Urheber. Wer sich so mit fremden Federn schmückt, kann von dem tatsächlichen Urheber des Werks kostenpflichtig abgemahnt werden.

Registered Trademark ®

Mit dem ® wird auf eine bestehende registrierte Marke hingewiesen. Das Zeichen findet sich zumeist neben dem geschützten MarkenzeichFachanwalt Dr. Volker Herrmann Terhaag & Partner Düsseldorf aufrecht.deen. Klar ist, dass das Zeichen natürlich auch nur dann verwendet werden darf, wenn tatsächlich eine eingetragene Marke besteht. Ansonsten handelt es sich um einen Fall einer unzulässigen Markenberühmung. Wichtig ist zudem, dass das ® erst verwendet werden darf, wenn die Marke tatsächlich im Markenregister Eintragung gefunden hat. Wer dies bereits zuvor tut, also beispielsweise bereits ab Einreichung der Markenanmeldung beim Patent- und Markenamt, täuscht die angesprochenen Verkehrskreise über seine angeblich bereits bestehenden Marke.

Kritisch sind auch Fälle, in denen das ® zwar im Zusammenhang mit einer tatsächlich eingetragenen Marke verwendet wird, aber über Art und Umfang der Marke getäuscht wird. So finden sich häufig Gestaltungen, bei denen suggeriert wird, dass eine schlagkräftige Wortmarke besteht, während im Register tatsächlich nur eine wenig kennzeichnungskräftige Wort-/Bildmarke Eintragung gefunden hat. Dies kann je nach Gestaltung im Einzelfall wettbewerbswidrig sein. Dies gilt auch für die Verwendung des ® im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke gar keine Eintragung gefunden hat. Wird also durch die Gestaltung eines Textes oder einer Werbung der Eindruck erweckt, eine Marke bestünde für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung, kann dies wettbewerbswidrig sein, wenn die Marke tatsächlich nur für ganz andere Waren oder Dienstleistungen Eintragung in das Schutzregister gefunden hat.

Eine Irreführung ist auch möglich, wenn Markenschutz tatsächlich gar nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Land besteht. In einem vom OLG Köln entschiedenen Fall (Az.: 6 U 114/09) entschied das Gericht, dass es bei Produkten aus England, die ohne Weiteres als ausländisches Produkt erkannt werden konnten, unschädlich ist, dort ein ® anzubringen, obwohl eine Marke lediglich in den USA, nicht aber in Europa bestand. Würde hingegen auf einer in deutscher Sprache gestalteten Verpackung ein ® genutzt werden, wäre dies mit hoher Wahrscheinlichkeit wettbewerbswidrig, wenn gar keine solche Marke in Deutschland oder als EU-Marke besteht. Auch dies ist Frage des Einzelfalls und es kommt insbesondere darauf an, ob im Rahmen der Bewerbung oder auf der Produktverpackung hinreichend beschrieben wird, für welches Land eine eingetragene Marke besteht.

TM = Trademark

Das Zeichen TM steht für „Trademark“ und wurde früher fast ausschließlich in den USA sowie Großbritannien verwendet. Mittlerweile sieht man dieses Zeichen auch häufig im Zusammenhang mit deutschen Marken. In den USA besteht die Besonderheit, dass dieses Zeichen auch bereits verwendet werden kann, wenn die Marke lediglich angemeldet, aber noch nicht registriert worden ist. Dies bedeutet aber nicht zugleich, dass das Zeichen TM – im Gegensatz zu ® – auch bereits dann in Deutschland verwendet werden kann, wenn die Marke lediglich angemeldet worden ist. Das Landgericht München I sieht dies als eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise an (Az.: 1 HK O 1755/03) und stellt das Zeichen also dem ® gleich. Hingegen hat das Landgericht Essen (Az.: 44 O 18/03) in einer anderen Fallkonstellation entschieden, dass dies keine Irreführung darstellt. Obergerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage stehen noch aus, so dass bei der Verwendung von TM Vorsicht geboten ist und im Regelfall bis zur Eintragung der Marke abgewartet werden sollte.

Ebenso wie bei ® gibt es auch bei TM Fälle, in denen über Art und Umfang sowie die geschützten Waren und Dienstleistungen getäuscht wird. Hier gelten dieselben Regeln wie dies oben bei ® beschrieben worden ist.
Fazit: unzulässige Markenberühmungen und irreführende Verwendungen der Zeichen ®, TM oder © kommen häufig vor. Zumeist liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, dass solche Irreführungen verbietet.