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Kampf der Echsen vor dem EuG: Lacoste-Krokodil verspeist Kajman

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Kampf der Echsen vor dem EuG: Lacoste-Krokodil verspeist Kajman

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Experte für Markenrecht

Vor dem Gericht der Europäischen Union standen sich kürzlich zwei Echsen aus der Modebranche gegenüber: ein Kaiman und ein Krokodil. Die französische Firma „Lacoste“ wehrte sich gegen die Eintragung einer Bildmarke des polnischen Unternehmens „KAJMAN“ für bestimmte Warenklassen – und bekam recht.

Im Jahr 2007 meldete eine polnische Gesellschaft das Bildzeichen „KAJMAN“ beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) als Gemeinschaftsmarke für verschiedene Waren an, unter anderem für Taschen, Bekleidungsstücke und Kissen für Tiere, Schuhe und Vermietung von Immobilien. Gegen diese Anmeldung wehrte sich das bekannte französische Modeunternehmen „Lacoste“, das Inhaberin der älteren Gemeinschaftsmarke mit dem bekannten Krokodil ist.

                                                                     

Das HABM lehnte daraufhin die Eintragung des Zeichens von „KAJMAN“ für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ab – gab dem Widerspruch von Lacoste also teilweise statt. Die polnische Gesellschaft klagte daraufhin beim Gericht der EuG auf Aufhebung der HABM-Entscheidung.

Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte damit die Entscheidung des HABM (Urteil vom 30.09.2015, Az. T-364/13). Die beiden gegenüberstehenden Zeichen weisen unter anderem eine geringe bildliche Ähnlichkeit auf – denn beide bilden ein Reptil der Ordnung der Krokodile ab, heißt es in der Entscheidung. Weiterhin nahm das Gericht eine Verwechslungsgefahr für die drei oben genannten Warenarten an. Die breite Öffentlichkeit könnte nämlich glauben, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Insbesondere könne die Abbildung von „KAJMAN“ als Variante des Lacoste-Krokodiles wahrgenommen werden, da letzteres in der Öffentlichkeit weithin bekannt ist. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung Rechtsmittel eingelegt werden.

Eine weitere spannende Entscheidung aus der Modebranche. Immer wieder wehren sich bekannte Unternehmen gegen die Eintragung neuer (Bild-)Marken. Ihr grundlegendes und durchaus nachvollziehbare Ziel dürfte dabei sein, die Verwässerung ihrer eigenen Marke zu verhindern.

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