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Wettskandal Urteile nun im Volltext

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wettskandal: Urteile des LG Berlin & AG Paderborn liegen nunmehr im Volltext vor.

 - Beitrag 11b zum Thema Glückspiel- und Sportwettenrecht -
von Rechtsanwalt Michael Terhaag

- bitte vergleichen Sie zu diesem Thema auch unsereweiteren Berichte und Beiträge

Unmittelbar nach der am 20. Januar 2006 in Paderborn stattgefundenen mündlichen Verhandlung zur möglichen Haftung von Schummel-Schiri Robert Hoyzer hatten wir über deren Ausgang berichtet. Nunmehr liegen die Entscheidungsgründe im Volltext vor.

Beinahe zeitgleich erreicht uns die ausführliche Entscheidung der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin zu den Hauptbeteiligten des Wettbetrugs, die sich teilweise wie ein Abenteuerroman liest.

Herr Robert Hoyzer hätte sich sicher gewünscht, dass die beiden Entscheidungen genau anders herum ausgegangen wären.

Aber in beiden Verfahren ist wohl das letzte Wort auch noch nicht gesprochen. Während die Verteidiger von Herrn Hoyzer gegen das Berliner Urteil bereits Revision zum BGH eingelegt haben, wird sich auch das Landgericht Paderborn als Berufungsinstanz mit der zivilrechtlichen Haftung des Schummelschiris noch einmal  zu beschäftigen haben.

Besonders interessant ist übrigens die Tatsache, dass das Straf- und Zivilgericht in einem wesentlichen Punkt diametral anderer Auffassung sind. Während das Amtsgericht Paderborn den Ausgang der Begegnung Paderborn gegen HSV als hypothetisch und nicht beweisbar einstuft, stellt die große Strafkammer in Berlin schlicht fest:

 

"der HSV schied im Ergebnis dieses Spiels aus dem Pokalwettbewerb aus, so dass ihm mindestens die bei regulärem Spielverlauf sicher zu erwartenden Einnahmen aus der nächsten Runde entgingen"

und weiter für dieses konkrete Pokalspiel

 

"Damit lag der eingetretene Vermögensschaden bei insgesamt 778.502,10 Euro"

Würde man der Meinung des Amtsgerichts folgen, läge hier -wie auch in allen übrigen Spiele- kein kausaler Schaden vor, weil alle Begegnungen ja auch ohne Manipulationen genau so wie erfolgt hätten ausgehen können...

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