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Pokern ist Arbeit - zumindest für das FG Köln und wenn der Fiskus Steuern dafür bekommen kann - Gastkommentar von StB Thomas Terhaag

Pokern ist Arbeit

 - Das FG Köln hat entschieden, dass die Gewinne eines Pokerspielers der Einkommensteuererklärung unterliegen -

Gastkommentar von Steuerberater Thomas Terhaag

Die Thematik Glückspiel haben wir ja bereits häufig angesprochen, vgl. zum Pokern  insbesondere unsere Beiträge "Flop, Turn, River - eine Nation im Pokerfieber" und "All-in vor dem OVG Münster".

Am 31. Oktober 2012 hat nun der 12. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden, dass Pokergewinne der Einkommensteuer zu unterwerfen seien (Az.: 12 K 1136/11 - Urteil im Volltext folgt).

Das Gericht entschied den Fall eines Flugkapitäns, der nachhaltig über Jahre an Pokerturnieren teilnahm und dabei zuletzt Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielte. Der Pilot wehrte sich gegen die Auffassung, seine Preisgelder aus den Jahren 2003 bis 2007 seien steuerpflichtig.

Das Finanzamt hatte die Einkünfte aus dem Pokerspiel als solche aus Gewebebetrieb angesehen. Es sah die Merkmale der Nachhaltigkeit, Selbständig-keit und die Teilnahme am Markt als erfüllt an. Der Pokerspieler sei damit berufsmäßig tätig. Auch Fernsehauftritte und Werbegelder fielen unter die steuerpflichtigen Einkünfte.

Die Einrede des Zufalls und des Faktors Glück im Pokerspiel ließ das Gericht nicht gelten und gab der Behörde Recht. Für die Beurteilung der Steuerpflicht komme es auf die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs nicht an. Vielmehr seien durch die Nachhaltigkeit analytische und psychologische  Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden, die die Erfolgsaussichten des Steuerpflichtigen gegenüber einem Gelegenheitsspieler erhöhen.

Hat der Spruch vor dem BFH Bestand, so hat das weitreichende Konsequenzen und wirft zugleich eine Menge Fragen auf.

So wird zu klären sein, warum nur der langjährige, nachhaltige Erfolg (!) steuer­rechtlich relevant sein soll. Was ist mit dem „erfolglosen Unternehmer“, der ebenso nachhaltig wie der Gewinner Startgelder bei den Turnieren bezahlt, Reisekosten hat, aber nichts gewinnt? Hier nimmt die Behörde regelmäßig „Liebhaberei“ an und verweist in den Bereich der privaten Lebensführung.

Lässt sich diese Auffassung halten? Jede gescheiterte „Ich-AG“ findet mit Ihren Verlusten Berücksichtigung.

Wird dieses Urteil konsequent angewendet, ist es letztlich nur noch eine Frage der Beweisführung, um Verluste aus dem Bereich Poker, Backgammon und ähnlichem feststellen zu lassen und konsequenterweise von der Einkommensteuer abzusetzen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Einschläge der Steuerpflicht für die Gruppe der Spieler dichter werden und der Einzelne täte gut daran, in einer Art Schatten- Gewinnermittlung vorbereitet zu sein. Wer seine gezahlten Preisgelder und Fahrtkosten nicht mehr nachweisen kann, zahlt am Ende Steuern auf Einkunftsteile, die eigentlich für Betriebsausgaben verwendet worden waren.

Die Revision gegen dieses Urteil hat der 12. Senat zugelassen und wir werden die Entscheidung des BFH für Sie mit verfolgen. Sich allein daran zu verlassen, dass der BFH die Entscheidung kippt, ist fährlässig!

Wenn Sie rechtliche Fragen haben und konkret Rechtsberatung in diesem Bereich benötigen, sprechen Sie uns bitte an.