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Keine Online-Sportwetten-Werbung mehr in der Schalke-Arena

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Keine wetten.de-Bandenwerbung auf Schalke?

...VG Gelsenkirchen hebt Verbot von Sportwettenwerbung in der Arena zunächst nicht auf...

von Rechtsanwalt Michael Terhaag

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist aufgrund seiner lediglich summarischen Prüfung zwar durchaus vertretbar, im Ergebnis allerdings klar falsch!

Die Kammer setzt die in Rede stehende Berliner Konzession mit einer solchen aus dem internationalen Ausland (EU oder Übersee) gleich. Man kann zu der in der Rechtssprechung unterdessen gefestigten Einstellung alle nicht-deutschen Glückspiellizenzen über einen Kamm zu scheren, ohnehin -gerade gemeinschaftsrechtlich- sehr skeptisch gegenüber stehen. Dies allerdings nunmehr innerdeutsch unter den einzelnen Bundesländern fortzusetzen, schießt hierbei weit über das Ziel hinaus.

Gleiches gilt für den offensichtlich jetzt verfolgten Wunsch, das Verbot (von über das Bundesgebiet verstreuten Wettannahmestellen wie noch vertretbar das OVG Münster) sogar auf Werbung für die bundesdeutschen Onlinebuchmacher auszuweiten. Dies gilt umso mehr, als das die virtuelle Bandenwerbung dem SV Schalke 04 unter seiner Website ausdrücklich nicht in Frage gestellt wird! 

Die Kammer beruft sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf § 284 Abs.4 StGB.Diese Vorschrift stellt das Bewerben eines konzessionslosen Glückspiels -und damit nach derzeitiger Judikatur auch einer solchen Sportwette- unter Strafe. Ist allerdings die Sportwette als solche von Berlin aus per Internet über das ganze Bundesgebiet zulässig, kann die Werbung hierfür doch nicht ernsthaft nur in der Hauptstadt zulässig sein! Nicht nur deshalb darf sich der interessierte Wett- und Sportsfreund fragen, ob hier vielleicht kommunal andere, u.U. sogar fiskalische Gründe, eine Rolle spielen...

Nach Auskunft des nordrheinwestfälischen Innenministeriums wurde gegen die Entscheidung allerdings von den Königsblauen Rechtsmittel  eingelegt. Die Spannung bis zu einer endgültigen Klärung der Auseinandersetzung bleibt also noch etwas erhalten. Wetten auf deren Ausgang werden hier aber jedenfalls nicht angenommen!? ;-)