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Der Poker um die WM-Tickets geht weiter...

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Der Poker um die WM-Tickets geht weiter!

 - Zur Frage der Umschreibemöglichkeit der Tickets zur Fußball-WM in Deutschland 2006 -
von Rechtsanwalt Michael Terhaag

Großes Ärgernis der Fußballfans ist die teilweise blamable Ticketvergabe zur WM im eigenen Land. So haben auch wir erneut beim der aktuellen Vergabeverfahren vergebens unser Glück versucht. 
Nicht zuletzt wir hoffen, dass aus den großen Sponsoren-Kontingenten doch noch das eine oder andere Ticket an den gemeinen Fußballfan zurückgelangt.

Da aber mittlerweile beinahe alle der rund 3. Mio. verfügbaren WM-Tickets verkauft sind, erreichen die Versteigerungserlöse bei eBay für die begehrten Eintrittskarten mittlerweile teilweise schon schwindelerregende Höhen.
Außer Acht gelassen wird hierbei allerdings die durchaus noch offene Frage, ob – wie geschehen – der DFB und das OK durch Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Weiterveräußerung und Übertragung eines WM-Tickets verbieten dürfen. Wir hatten das bereits bei Bekanntwerden der Regelungen im vergangenen Jahr öffentlich bezweifelt.

Eine entsprechende Klage gegen den durch den deutschen Fußballbund und das Organisationskomitee abgelehnten Antrag auf Namensumschreibung, wurde  unter dem 20. Februar 2006 vor dem Amtsgerichts Frankfurt verhandelt, erwartungsgemäß aber noch nicht sogleich entschieden.
Das OK drohte zwischenzeitlich TV-Talkstar Harald Schmidt, zwei Tickets zu sperren, die dieser einem Besucher seiner Show für 1000 Euro abgekauft hatte.
Das Amtsgericht Frankfurt hat bislang lediglich verlautbart, dass jemand, der eine Karte gekauft habe, nach geltendem Recht damit grundsätzlich auch machen könne, was er möchte. Zur Zulässigkeit der angesprochenen Klausel in den AGB schweigt sich das Gericht aber noch bis zum 20. April 2006 aus, vgl. hierzu unseren aktuellen *newsflash*.

Unabhängig vom Ausgang und spätestens bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens, über das wir natürlich unverzüglich berichten werden, ist jedoch grundsätzlich Vorsicht geboten.

Wie auch bei anderen Versteigerungen bei eBay sollte man sich unbedingt den Verkäufer ausreichend anschauen, über die Einschaltung eines Treuhandservices und nicht zuletzt über die Rechtsfolgen einer möglichen Nicht-Umschreibung der Karten unbedingt nachdenken. Auch für diesen Fall sollte man im Vorfeld mit dem Verkäufer eine Regelung finden.

Mitte bis Ende März soll allerdings zudem auch eine offizielle Tauschbörse seitens des Fußballverbandes FIFA eingerichtet werden, wobei offiziell die Überschreibung nur an bestimmte nahe stehende Personen und nur unter Angabe von bestimmten Gründen möglich sein soll.
Wenig überraschend in diesem Zusammenhang ist die Ankündigung, dass der Käufer 15% des Verkaufspreises als Gebühr bezahlen soll. Vorteil dieser Tauschbörse wird allerdings sein, dass der hierfür verantwortliche Betreiber die Echtheit der über die Plattform verkauften Karten garantieren will. 

Auch die Funktionalität dieser offiziellen Tauschböre will das Amtsgericht Frankfurt angeblich bei seiner Entscheidung mitberücksichtigen. Nachdem die Tauschbörse mittlerweile Ihren "Dienst" aufgenommen hat, lesen Sie hier mehr zu dem Thema...