×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
E-Commerce
/
BGH kippt Wertersatz bei ebay

BGH kippt Wertersatz-Klausel bei ebay – Verkäufer aufgepasst!!! - Widerrufsbelehrungen und Rückgabebelehrungen überprüfen!

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung eine Wertersatz-Klausel eines gewerblichen Händlers bei ebay für unzulässig erklärt.
Der Händler hatte hier in seiner Rückgabebelehrung angeführt, im Falle eines vom Verbraucher erklärten Widerrufs  für eine Verschlechterung der Ware Wertersatz verlangen zu können.

ebay: Wertersatz?

Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, im Falle der Ausübung des Rückgaberechts bei sogenannten Fernabsatzgeschäften Wertersatz bei Verschlechterung der Ware zu verlangen, allerdings gelten für ebay gewisse Besonderheiten. Denn die Wertersatzklausel findet lediglich Anwendung, wenn der Käufer hierüber bereits vor Vertragsschluss in Textform belehrt wurde. Eine derartige Belehrung ist bei ebay nicht möglich, was nun wiederum durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

Beginn der Rückgabefrist

Zudem ging es in dem konkreten Fall um die Belehrung des Verkäufers über den Beginn des Rückgaberechts bei ebay. Dieser belehrte dahingehend, dass die Frist frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung beginne. Dies ist nach Auffassung des Bundesgerichtshof nicht deutlich genug. Denn grundsätzlich muss eine solche Belehrung nach den gesetzlichen Vorschriften dem Verbraucher in Textform zur Verfügung gestellt werden. Aus der streitgegenständlichen Klausel war dies jedoch nicht erkennbar, da ebenso gut der Eindruck erweckt werden konnte, der Verbraucher müsse die Rückgabebelehrung nur irgendwie zur Kenntnis genommen haben. Zudem war der Bundesgerichtshof der Ansicht, dass auch die Formulierung „frühestens“ in der betreffenden Klausel nicht deutlich mache, von welchen weiteren Voraussetzungen der Beginn der Rückgabefrist abhänge.

Anwendbarkeit auf Widerrufsbelehrungen bei ebay

Die Entscheidung des Bundesgerichtshof, die eine Rückgebebelehrung bei ebay betrifft, dürfte unproblematisch auch auf Widerrufsbelehrungen anwendbar sein, sodass ein beider Hinsicht Vorsicht geboten ist. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass gerade im Internet zahlreiche unterschiedliche Versionen von Widerrufsbelehrungen und Rückgabebelehrungen für ebay verbreitet werden, die unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht immer der aktuellen Rechtslage entsprechen. Hier ist also Vorsicht geboten! Aufgrund der regelmäßigen Änderungen von Widerrufsbelehrungen und Rückgabebelehrungen verwenden viele Händler bei ebay außerdem noch ältere Versionen dieser Belehrungen, die nicht mehr dem aktuellen gesetzlichen Standard entsprechen. Hier legen wir Betroffenen eine laufende Aktualisierung von Widerrufsbelehrungen und Rückgabebelehrungen nahe.

Auf dem Laufenden bleiben!

Auch wenn die hier besprochene Entscheidung eine ältere Version einer Rückgabebelehrung betrifft, so können wir jedem Händler bei ebay nur empfehlen, bei Zweifeln die eigene Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung einer fachkundigen Überprüfung zu unterziehen. Denn gerade Widerrufsbelehrungen und Rückgabebelehrungen bei ebay sind häufiger Gegenstand von Abmahnungen. Schon die kleinste Formulierung kann hier entscheidend sein.

Wenn wir Ihnen hier kompetent zur Seite stehen dürfen, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.