×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Datenschutzrecht
/
Facebook aktiviert die Gesichtserkennung - Das sollten Sie wissen, so können Sie die Funktion deaktivieren

Facebook (er)kennt Dein Gesicht!

  

- Was man über die 'neue' Gesichtserkennung wissen sollte und wie man sie deaktiviert -


- <link>von Rechtsanwalt und Tüv zertifiziertem Datenschutzbeauftragten Michael Terhaag, LL.M.
 

 

Dass Facebook vieles über seine Nutzer weiß und das keinen mehr interessiert, liest man vielerorts. Wir haben allerdings die Erfahrung gemacht, dass sich die Nutzer sehr wohl durch Gedanken machen, was Sie veröffentlichen und was nicht. Zudem nehmen die Fälle, dass sich Einzelne wehren zu.

Auf die Tatsache, dass nur weil ein Bekannter nett auf einer Party in die Kamera lächelt noch lange nicht zwingend die Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet abgeleitet werden kann, haben wir schon häufig hingewiesen. Grundsätzlich bedarf es immer einer zumindest konkludenten Erlaubnis des Abgelichteten.
Anderenfalls dürfte es auf der Hand liegen, dass unter Umständen auch "unter Freunden" bei Facebook empfindlich in geltendes Datenschutzrecht eingegriffen und das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen rasch verletzt sein könnte.
 

Gesichtserkennung aktiviert!

Nun wird diese Problematik neue Fahrt aufnehmen.

Nachdem das wohl beliebteste Online-Netzwerk die Funktion seit Mitte Dezember schrittweise erst in den Vereinigten Staaten eingeführt hatte, erreicht „Fotos: Markierungen vorschlagen“ nunmehr unter anderem auch Deutschland. Ersten Verlautbarungen funktioniert das Tool nicht rückwirkend für bereits bei Facebook befindliche Bilder.

Werden allerdings nunmehr neue Fotos hochgeladen, soll dem Uploader unter Umstanden vorgeschlagen werden, einen erkannten Freund im Bild zu markieren. Erfreulich ist hierbei, dass wenigstens nicht jeder, sondern grundsätzlich nur bereits Bekannte zur Markierung vorgeschlagen werden sollen. Bei unseren Versuchen klappte bislang weder das eine noch das andere. 

Unabhängig davon schreien Datenschützer erneut und nicht zu Unrecht auf.

Beispiel:

Auf einer Geburtstagsparty werden Fotos geschossen, die wenige Tage später eingestellt werden. Automatisch startet nun die Gesichtserkennung und der Facebooknutzer bekommt automatisch diverse Vorschläge, abgebildete ‚Freunde‘ zu markieren. Tut er dies, erscheint das betreffende Bild beim Markierten unweigerlich und sofort auf dessen Pinnwand und in seinen Fotos.

Unterlassungsansprüche?

Grundsätzlich eine schöne Sache, aber bekanntermaßen ist man nicht mit jedem zu späterer Stunde gemachten Foto von Geburtstagsfeiern immer zu 100% zufrieden und möchte es nicht veröffentlicht wissen. Die Foto- und Markierungsfunktion birgt vor diesem Hintergrund nicht unerhebliche Risiken und selbstverständlich hat ein nicht einverstandener Betroffener im Grundsatz Unterlassungs- und zumindest theoretisch auch Schadensersatzansprüche.

Problem Automatisierung

Das war -wie gesagt- alles schon längst vorher so, nur durch die Automatisierung einer solchen Gesichtserkennungsfunktion nimmt die Sache natürlich ordentlich an Fahrt auf.

Sollten Sie sich durch solche Markierungen oder Bilder allgemein gestört fühlen, können Sie ohne weiteres den Verursacher bitten beides rasch zu entfernen.
Tut er oder sie das nicht, kommen wir gern zur Hilfe! ;)

 

Wie kann ich die Gesichtserkennungsfunktion deaktivieren?

Die Funktion ist - wie immer bei Facebook – standardisiert aktiviert, lässt sich aber vergleichsweise einfach deaktivieren:

Hierzu klicken Sie einfach rechts oben unter ‚Konto‘ auf ‚Privatsphäre-Einstellungen‘: 

 

Dann unten auf ‚Benutzerdefinierte Einstellungen‘:

 

Anschließend bei ‚Freunden Fotos von mir vorschlagen‘ auf ‚Einstellungen bearbeiten‘:

 

Hierauf öffnet sich ein neues Fenster und dort lässt sich die Funktion mit einem Wechsel von ‚aktiviert‘ auf ‚gesperrt‘ vergleichsweise einfach deaktivieren:

... zusätzlich mit 'OK' bestätigen nicht vergessen!
Und schon sind Sie das automatische Facetaging los - aber eines ist sicher Facebook selbet nicht für sich intern die Gesichtserkennung natürlich dennoch vor!?

Sollte trotzdem oder deswegen einmal eine Markierung oder ein Bild von Ihnen nicht in Ordnung sein, versuchen Sie es zunächst wie gesagt ruhig selbst. In den allermeisten Fällen wird der Verursacher schnell und sachdienlich tätig.

Wenn nicht, und das gilt natürlich für alle Fotos im Internet nicht nur bei Facebook, werden wir Ihnen gern behilflich und helfen den Unverbesserlichen auf die Sprünge...

 

Zum Thema Fotos und Recht empfehlen wir

 

oder etwa

 

Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Bitte senden Sie jedoch an den Verfasser persönlich keine Facebookanfragen, er nutzt seinen Account rein privat.
Über weitere „Verfolger“ unserer Kanzleiseite Terhaag & Partner Rechtsanwälte bei Facebook und stetigem Feedback würden wir uns aber umso mehr sehr freuen!