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Lohnausgleich zwischen Frauen und Männern: Klage von Reporterin abgewiesen

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Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M.

Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter / Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Lohnausgleich zwischen Frauen und Männern: Klage von TV-Reporterin abgewiesen

Von Peter Kaumanns, LL.M.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Eine Fernsehreporterin kann keine Angleichung ihres Gehalts an die Vergütung ihrer männlichen Kollegen verlangen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Az. 56 Ca 5356/15).

Die Journalistin hatte geltend gemacht, sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts ein geringeres Gehalt als ihre männlichen Kollegen. Sie verlangte deshalb von dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen. Außerdem begehrte sie die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 70.000 Euro wegen der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung.

Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Für den Auskunftsanspruch fehle es an einer Gesetzesgrundlage. Für die Behauptung, Männer und Frauen würden bei dem Sender als Arbeitgeber im puncto Gehalt ungleich behandelt, habe die Journalistin keine ausreichenden Tatsachen vorgetragen, so das Gericht.  

Die von ihr benannten Mitarbeiter seien nicht vergleichbar, weil sie anders als die klagende Journalistin beschäftigt würden. Da eine Diskriminierung der Klägerin nicht festgestellt werden könne, stehe ihr auch ein Entschädigungsanspruch nicht zu.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.