Permanente Videoaufnahmen von Arbeitnehmern zum Zwecke von Sicherheits- und Leistungskontrollen sind grundsätzlich unzulässig
Vergleich vor dem Arbeitsgericht Oberhausen
- von Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht -
- Peter Kaumanns, LL.M. -
Im Rahmen eines Verfahrens von mehreren vor dem Arbeitsgericht Oberhausen forderte ein ehemaliger Arbeitnehmer von seinem Ex-Arbeitgeber Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Nach seinem Vortrag wurde er während der Arbeit permanent durch fest installierte Videokameras überwacht. Zudem seien regelmäßig geschlechterübergreifende Taschen- und Personenkontrollen bei den Mitarbeitern durchgeführt worden.
Der Arbeitgeber behauptete, diese Maßnahmen seien aus Sicherheits- und Leistungskontrollzwecken erforderlich gewesen.
Eine Beweisaufnahme über die Überwachungspraktiken des Arbeitgebers wurde allerdings nicht durchgeführt. Vermutlich, weil die Richter zuvor in der mündlichen Verhandlung den Hinweis erteilten, dass permanente Kameraaufzeichnungen rechtlich nicht zulässig seien, wenn nicht ein begründeter Anlass bestehe.
Die Parteien einigten sich daher in einem Vergleich dahingehend, dass der Arbeitgeber an den ehemailgen Arbeitnehmer 3.000,- Eur zahlt. In den anderen vergleichbaren Verfahren wurden ähnliche Vereinbarungen getroffen.
Was wäre ein begründeter Anlass für eine permanente Videoüberwachung?
Zulässig wäre eine permanente Kameraaufzeichnung beispielsweise im Kassenbereich von Kaufhäusern, an Tankstellen und an Bankschaltern. Hier kommt eine Interessenabwägung regelmäßig zu dem Ergebnis, dass das Persönlichkeitsrecht der dort beschäftigten Mitarbeiter hinter den Interessen der Öffentlichkeit -insbesondere an der Aufklärung von Straftaten- zurücktritt.
Fazit
Auch dieser Hinweis des Gerichts zeigt, dass eine permanente Videoaufzeichnung der Mitarbeiter unzulässig ist. Für genauere Informationen, wann sie ausnahmsweise möglich ist und was man beachten sollte, empfehlen wir Ihnen den folgenden ausführlichen Beitrag von RA Peter Kaumanns.
Haben Sie weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
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