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iPad auf Weihnachtsfeier - auch für Abwesende?

"Ich will auch ein iPad" - übergangener Arbeitnehmer klagt

- von Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht -
- Peter Kaumanns, LL.M. -

Verschiedene Medien berichten zur Zeit von einem interessanten Fall vor dem Arbeitsgericht Köln. Dort klagt ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, weil er von diesem ein neues iPad im Wert von ca. 400 € haben möchte. Grund dafür ist die alljährliche Weihnachtsfeier. Zu dieser kamen sehr zum Frust der Veranstalter immer nur wenige Mitarbeiter. Als Belohnung für diejenigen, die doch noch erschienen waren, gab es iPads geschenkt. Der Kläger ging leer aus, weil er an diesem Tag krank war und deshalb nicht zu der Feier kommen konnte.

Deshalb verlangte er nun, ebenso wie die anderen tatsächlich Anwesenden auch eins geschenkt zu bekommen. Dies folge zum einen schon aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und zum anderen daraus, dass er krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnte.

Freiwillige Belohnungen - nicht an Leistung geknüpft

Das Gericht hat dies anders entschieden: die iPads seien eine freiwillige Zuwendung als leistungsunabhängige Belohnung, mit der lediglich die Teilnahme an diesem Event belohnt werden sollte. Damit wollte der Arbeitgeber das Event lediglich attraktiver gestalten.

Der Fall ist interessant - und wird wegen der von dem unterlegenen Kläger eingelegten Berufung auch noch weiter für Unterhaltung sorgen. Er zeigt nämlich eine typische Problematik im Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass er alle seine Untergebenen gleich behandelt und keine unsachgemäße Ungleichbehandlung vorliegt. Letzteres kann schnell dazu führen, dass einzelne Arbeitnehmer sich übergangen fühlen und entsprechend Ansprüche einklagen. Gerade um dieses Prozessrisiko zu vermeiden, sollte sich jeder Arbeitgeber vorher genau darüber Gedanken machen, welche Gratifikationen er seinen Arbeitnehmern zubilligt und an welche Bedingungen er diese knüpft.

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