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Fachtagung Datenschutz 2013

Fachtagung Datenschutz des TÜV Nord in Hamburg

Wer vertraut nicht gern auf die Empfehlung eines Freundes?

Ein empfohlenes Produkt eines Bekannten muss doch schon allein wegen seiner Wertschätzung besser sein, als das auf dem Markt von unbekannten Konzernen umworbene Produkt.

Freundschaftsempfehlungen liegen im Trend und verbinden gekonnt private Kommunikation mit zielgerichteten Werbenachrichten. Doch ist diese Art der indirekten Werbung erlaubt oder ist es nur ein geschickter Weg, das gesetzliche Verbot der unzulässigen Werbung, allgemeinauch als Spam bezeichnet, zu umgehen?

Wird hier nicht einmal mehr der Datenschutz mit Füßen getreten?

RA Michael Terhaag durfte hierzu neben einigen namhaften Referenten vortragen und konnte das für und wider dieser Methoden und den aktuellen – nicht abgeschlossenen – Stand der Rechtsprechung skizzieren. Gleichzeitig wurden erste Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie diese Art der Werbung vielleicht doch möglich sein kann.

Nachstehend geben wir ein paar Eindrücke von der Veranstaltung und dem schönen Park-Hotel Hagenbeck... aber auch der Präsentaion zum Thema Tell-A-Friend - Freundewerbung: